Einzelobjekt

Mehr Zuckerbrot und weniger Peitsche.

 

Eine hervorragende Möglichkeit zur Umsetzung eigener Ziele sind privatwirtschaftliche bzw. städtebauliche Verträge. In diesen können Sachverhalte geregelt werden, die sich im Rahmen einer Satzung nicht verbindlich festsetzen lassen.

 

Den größten Handlungsspielraum besitzen Kommunen, die selbst Grundstücksbesitzer sind. Diese können über Kaufverträge (BGB) die Bauwilligen zu klimaschützender Bauweise verpflichten – andernfalls müssen diese (mühsam) über Informations- und Beratungsangebote überzeugt werden. Anreizsysteme werden dabei wohl für weniger Konflikt sorgen als Klauseln zu Vertragsstrafen.

 

Ziel dieser Verträge ist es, die Planungsergebnisse und Zielvorstellungen der Kommune zur baulichen Realisierung zu bringen, hinsichtlich:

  • bauliche Standards
  • effiziente Energieversorgung
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • ggf. Nutzung umweltfreundlicher bzw. schadstoffarmer Baustoffe

 

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