Innenentwicklung
Vorteile fĂŒr die Kommune
UnabhĂ€ngig von rechtlichen Vorgaben ist eine Entwicklung bzw. Nachverdichtung des Innenraums der Ausweisung eines neuen Baugebiets âauf der grĂŒnen Wieseâ in jedem Fall vorzuziehen. Dies reduziert nicht nur die Versiegelung wertvoller FlĂ€chen, sondern auch die Kosten fĂŒr lĂ€ngere ErschlieĂungswege (z. B. fĂŒr Wasser, Abwasser, StraĂenbau, etc.)! Nebenbei lĂ€sst sich dadurch zusĂ€tzlicher MobilitĂ€tsbedarf, um in den âOrtskernâ (soziale Strukturen, Nahversorgung, etc.) zu gelangen, vermeiden. Nicht zuletzt unterstĂŒtzt eine (Neu-)Belebung des Innenraums ein ansprechendes Ortsbild.
Vorgehensweise
Die MaĂnahmenpalette bei der Entwicklung des Innenbereichs reicht von
- der Erfassung der gegebenen Strukturen (âBewusstsein schaffenâ),
- ĂŒber Anreize (âFörderungâ, âZuschuss zur GrundstĂŒcksbewertungâ, Vorstellung von âGood practise- Beispielenâ)
- bis hin zur aktiven (und absolut entscheidenden) Beteiligung der Anwohner (âWie stellen Sie sich die weitere Entwicklung im Bereich âxyzâ vor?â).
Dies kann ohne einen förmlichen Rahmen oder mit Hilfe von Fördermitteln, wie z. B. der Dorferneuerung, ZuschĂŒssen zur Quartierssanierung oder dem Bayerischen StĂ€dtebauförderungsprogramm geschehen.
Rechtlicher Rahmen
Nach dem Landesentwicklungsprogramm sind in den Siedlungsgebieten (Ortschaften) die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind nur zulĂ€ssig, wenn Potentiale der Innenentwicklung nicht vorhanden sind. Noch weiter geht die im novellierten Baugesetzbuch enthaltene âBodenschutzklauselâ des § 1a Absatz 2 BauGB. Zur Verringerung der zusĂ€tzlichen Inanspruchnahme von FlĂ€chen sind die Möglichkeiten der Innenentwicklung der Gemeinde zu nutzen und in der AbwĂ€gung zu berĂŒcksichtigen. Dabei ist die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher FlĂ€che zu begrĂŒnden und der Nachweis zu fĂŒhren, dass die Gemeinde Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung durchgefĂŒhrt hat. Dies ist in der BegrĂŒndung zum Bebauungsplan ausfĂŒhrlich darzulegen und setzt eigentlich eine FlĂ€chenmanagementdatei der Kommune voraus.