öffentl. rechtl. Verträge

Baulicher Wärmeschutz

„Der Vorhabenträger verpflichtet sich, bei der Bebauung der Grundstücke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans [##] für die jeweils darauf zu errichtende Gebäude folgende Energiekennzahlen einzuhalten:
- Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/(m²a)
- Primärenergiebedarf von maximal 120 kWh/(m²a)
Weiterhin verpflichtet sich der Vorhabenträger, die o. g. Verpflichtungen im Falle des Grundstücksverkaufs dem Käufer mit jeweiliger Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen.“
(Hinweis auf das Berechnungsverfahren, z. B. Passivhaus-Projektierungs-Paket, PHPP)
(Landratsamt Ostallgäu)

Qualitätssicherung

„Ferner verpflichtet sich der Vorhabenträger, mit einem fachlich qualifizierten Architektur- bzw. Ingenieurbüro die Planung und Bauüberwachung durchzuführen und die nachstehend aufgeführten Nachweise zu erbringen:
- während der Planungsphase ...
- während der Bauphase ...
Weiterhin verpflichtet sich der Vorhabenträger, die o. g. Verpflichtungen im Falle des Grundstücksverkaufs dem Käufer mit jeweiliger Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen.“
(Landratsamt Ostallgäu)

Vertragsstrafen

„Für den Fall, dass die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans [##] errichteten Gebäude die Werte für die Energiekennzahlen nachweislich nicht erreichen, verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Zahlung einer Vertragsstrafe von ## Euro je Fall. Sie wird fällig, wenn innerhalb von ... nicht nachgebessert wurde.“
(Landratsamt Ostallgäu)

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