Innenentwicklung

Vorteile fĂŒr die Kommune

UnabhĂ€ngig von rechtlichen Vorgaben ist eine Entwicklung bzw. Nachverdichtung des Innenraums der Ausweisung eines neuen Baugebiets „auf der grĂŒnen Wiese“ in jedem Fall vorzuziehen. Dies reduziert nicht nur die Versiegelung wertvoller FlĂ€chen, sondern auch die Kosten fĂŒr lĂ€ngere Erschließungswege (z. B. fĂŒr Wasser, Abwasser, Straßenbau, etc.)! Nebenbei lĂ€sst sich dadurch zusĂ€tzlicher MobilitĂ€tsbedarf, um in den „Ortskern“ (soziale Strukturen, Nahversorgung, etc.) zu gelangen, vermeiden. Nicht zuletzt unterstĂŒtzt eine (Neu-)Belebung des Innenraums ein ansprechendes Ortsbild.

Vorgehensweise

Die Maßnahmenpalette bei der Entwicklung des Innenbereichs reicht von

  • der Erfassung der gegebenen Strukturen („Bewusstsein schaffen“),
  • ĂŒber Anreize („Förderung“, „Zuschuss zur GrundstĂŒcksbewertung“, Vorstellung von „Good practise- Beispielen“)
  • bis hin zur aktiven (und absolut entscheidenden) Beteiligung der Anwohner („Wie stellen Sie sich die weitere Entwicklung im Bereich „xyz“ vor?“).

 Dies kann ohne einen förmlichen Rahmen oder mit Hilfe von Fördermitteln, wie z. B. der Dorferneuerung, ZuschĂŒssen zur Quartierssanierung oder dem Bayerischen StĂ€dtebauförderungsprogramm geschehen.

Rechtlicher Rahmen

Nach dem Landesentwicklungsprogramm sind in den Siedlungsgebieten (Ortschaften) die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind nur zulĂ€ssig, wenn Potentiale der Innenentwicklung nicht vorhanden sind. Noch weiter geht die im novellierten Baugesetzbuch enthaltene „Bodenschutzklausel“ des § 1a Absatz 2 BauGB. Zur Verringerung der zusĂ€tzlichen Inanspruchnahme von FlĂ€chen sind die Möglichkeiten der Innenentwicklung der Gemeinde zu nutzen und in der AbwĂ€gung zu berĂŒcksichtigen. Dabei ist die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher FlĂ€che zu begrĂŒnden und der Nachweis zu fĂŒhren, dass die Gemeinde Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung durchgefĂŒhrt hat. Dies ist in der BegrĂŒndung zum Bebauungsplan ausfĂŒhrlich darzulegen und setzt eigentlich eine FlĂ€chenmanagementdatei der Kommune voraus.

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